Bauverträge nach BGB und VOB/B - Verträge rechtssicher abwickeln
Fehler bei der Abwicklung von Bauverträgen oder bei der Vereinbarung entsprechender Sicherheiten können dem Werkunternehmer teuer zu stehen kommen.
In den letzten Jahren sind zahlreiche Entscheidungen zum Nachtragsmanagement ergangen, die die Berechnung grundlegend veränderten. Hier galt zunächst der Grundsatz "guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis". Der Bundesgerichtshof erteilte dem eine Absage. Die Frage ist allerdings: Wie weit gilt das? Dies soll geklärt werden.
Schwerpunkte
- Behinderungsanzeigen und Bedenkenanmeldungen
- Gesetzliche Sicherheiten einfordern
- Nachtragsmanagement
- Mängelrügen
Sie erfahren, welche Besonderheiten bei der Vereinbarung von Werkverträgen nach BGB oder VOB/B zu beachten sind, wie Sie sich darauf vorbereiten und wie Sie Rechtsfallen vermeiden.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Inhaber von Bauunternehmen, Ingenieur- und Architekturbüros, Bauleiter
Termin
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