Neues Gesetz fordert Barrierefreiheit von Unternehmenswebseiten
In unserem Online-Seminar erklären wir, was barrierefreie Nutzung von Webseiten bedeutet und wer vom BFSG betroffen ist. Zudem zeigen wir auf, welche technischen und sprachlichen Anpassungen verlangt werden und wie Sie diese nutzen können, um nicht nur Bußgelder und Abmahnungen abzuwenden, sondern gleichzeitig neue Kunden zu gewinnen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt viele Änderungen von Unternehmenswebseiten. Bis zum Stichtag am 28. Juni 2025 müssen Unternehmenswebseiten im B2C u.a. tastaturzugänglich sein, einfache und verständliche Texte sowie präzise Beschreibungen der Bildinhalte vorweisen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR und Abmahnungen. Um dies abzuwenden, sollten Unternehmen rechtzeitig handeln.
Schwerpunkte
- Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und für wen gilt es?
- Welche technischen und sprachlichen Anpassungen fordert das BFSG?
- Wie können Unternehmen einen Vorteil aus der Gesetzesänderung ziehen?
- Einflussmöglichkeiten des Unternehmers auf die Bonitätsbewertung
Zielgruppe
Geschäftsführer, Mitarbeiter im Vertrieb und Marketing
Preise
Referentin/Referent
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